Verbesserung der Ausleihkonditionen
Ab dem 1.10.2015 gelten für alle Nutzer*innen der ULB einfachere und verbesserte Ausleihkonditionen:
- Die Leihfrist für alle Medien beträgt nun grundsätzlich vier Wochen. Die bisher kürzere Leihfrist für Zeitschriften von zwei Wochen entfällt.
Bitte beachten Sie: Mehrfach vorgemerkte Medien ("Bestseller") sind nach wie vor nur zwei Wochen ohne Verlängerungsmöglichkeit ausleihbar. Darüber werden Sie aber bereits zum Zeitpunkt der Ausleihe explizit informiert. - Die Verlängerungsfrist beträgt ebenfalls grundsätzlich vier Wochen. Bis auf Zeitschriften sind alle Medien verlängerbar - selbstverständlich nur, wenn keine Vormerkung vorliegt.
Hinweis für bevorrechtigte Nutzergruppen (Wissenschaftler): Die automatische Verlängerung erfolgt in Zukunft maximal zehnmal für jeweils vier Wochen (anstatt bisher maximal fünfmal für jeweils acht Wochen). - Alle Leih- und Verlängerungsfristen bleiben verlässlich gültig. Die bisher übliche nachträgliche Verkürzung einer Verlängerungsfrist aufgrund einer späteren Vormerkung entfällt.