Einstellung der elektronischen Aufsatzlieferung
Aufgrund des neuen Urheberrechts gibt es bei der Online-Fernleihe ab 1.1.2008 nur noch Papierausdrucke.
Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 01.01.2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr.
Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken vorerst auf die elektronische Auslieferung (z.B. als E-Mail-Anhang) verzichten. Aus diesem Grund liegen in den Bibliotheken von bestellten Aufsätzen bis auf Weiteres nur noch Kopien als Papierausdruck vor.
Die ULB Münster bemüht sich im Verbund mit den anderen Hochschulbibliotheken, den bestmöglichen Fernleihservice unter den neuen rechtlichen Bedingungen zu realisieren. Den forschungsfreundlichen Dienst der letzten Jahre werden wir zukünftig allerdings so nicht mehr anbieten können.
Hintergründe und Details zur Urheberrechtsreform bietet das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft". http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
Bei weiteren Fragen zum Thema Fernleihe und neues Urheberrecht wenden Sie sich bitte an Burkard Rosenberger (Telefon: 83 - 2 55 21, E-Mail: rosenberger@uni-muenster.de)
Übrigens: Das am 1.1.2008 in Kraft tretende, überarbeitete Urheberrechtsgesetz hat auch schwerwiegende Konsequenzen für die Online-Verwertung älterer Publikationen. Um bestehende Rechte zu wahren, sollten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch bis zum 31.12.2007 tätig werden. Weitere Informationen dazu unter http://www.ulb.uni-muenster.de/nachricht/625.