Der Handschriftenzensus Westfalen

Als 18. Band der "Schriften der Universitäts- und Landesbibliothek Münster" ist 1999 der "Handschriftencensus Westfalen" erschienen. Ziel dieses Zensus ist es, eine vollständige Inventarisierung und Kurzbeschreibung aller mittelalterlichen Handschriften anzubieten, die gegenwärtig in Westfalen aufbewahrt werden. Untersucht wurde der westfälische Landesteil von Nordrhein-Westfalen, d. h. die heutigen Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Der Zensus ergänzt das Schwesterunternehmen "Handschriftencensus Rheinland" aus dem Jahre 1993. Das Projekt wurde in der Universitäts- und Landesbibliothek Münster durchgeführt.

Insgesamt verzeichnet der Zensus 972 Handschriften, die sich an 83 Orten auf 138 Institutionen und Privatbesitzer*innen verteilen. Etwa 300 davon befinden sich in kirchlichem Besitz (in Bistumsarchiven, Diözesanbibliotheken und bei Kirchengemeinden), gut 470 liegen in den Staatsarchiven und Landesbibliotheken in Münster und Detmold, und der Rest verteilt sich auf verschiedene westfälische Museen, kommunale Archive, Gymnasialbibliotheken und auf Privatbesitz. Während die Handschriften in öffentlichem Besitz so gut wie vollständig verzeichnet sind, konnten die in Privatbesitz naturgemäß nicht in der gleichen Vollständigkeit aufgenommen werden, da dem Bearbeiter des Zensus oftmals die Einsichtnahme verwehrt wurde.

Der Zensus versteht unter einer Handschrift ein gebundenes handgeschriebenes Buch, schließt jedoch Archivgut, also aus der Registratur hervorgegangene Zusammenstellungen von Rechts- und Geschäftsakten wie Kopiare, Urbare, Rechnungs- und Briefbücher, Hebe- und Lehnsbücher und ähnliches aus. Memorien- und Statutenbücher dagegen sind verzeichnet, eine Entscheidung, die vor allem zugunsten der landes- und lokalgeschichtlichen Forschung getroffen wurde.

Als zeitliche Grenze wurde das Jahr 1550 festgelegt. Jede Handschrift wurde nach Autopsie verzeichnet. Die Handschriften werden so genau beschrieben, daß sie für Benutzer*innen eindeutig identifiziert sind. Zu einer solchen Beschreibung gehört die Nennung des Aufbewahrungsortes, des Bestandes, der Signatur, des Verfassers und/oder des Titels. Es folgen der Entstehungsort bzw. das Entstehungsland und die Datierung der Handschrift. Die Beschreibung des Äußeren beschränkt sich auf die Nennung des Beschreibmaterials, des Umfangs und des Formats. Auf den Buchschmuck wird nur summarisch hingewiesen. Schreiber, die sich in einer Handschrift nennen, werden verzeichnet, vorhandene Provenienzvermerke aufgelistet, Beziehungen zu anderen Codices, soweit feststellbar, vermerkt und schließlich Editionen und Literatur genannt. Erschlossen wird das Material durch ein ausführliches Register, aufgeteilt in ein Verfasser-, Titel-, Personen- und Ortsregister.

Handschriftencensus Westfalen. Bearbeitet von Ulrich Hinz. Hrsg. von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster. – Wiesbaden: Reichert 1999. XXXIV, 483 S. (Schriften der Universitäts- und Landesbibliothek Münster; Band 18)
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