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Open-Access-Woche 2022: „Open Access & das Urheberrecht“

Open-Access-Pub­­­lika­­tio­­nen sind in gle­ich­er Weise wie gedruck­te Pub­lika­tio­nen urhe­ber­rechtlich geschützt!Nach deutschem Recht kann das Urhe­ber­recht nicht über­tra­gen wer­den. Der/die Urheber*in kann aber z. B. einem Ver­lag Ver­w­er­tungsrechte gewähren.Autor*innen soll­ten dabei darauf acht­en, im Ver­trag nicht das soge­nan­nte auss­chließliche, son­dern immer nur ein ein­fach­es … Weit­er­lesen