National- und Regionalbibliotheken
Alle National-, Staats- und Landesbibliotheken in Deutschland besitzen das sogenannte Pflichtexemplarrecht. Das bedeutet, sie haben vom Staat bzw. Bundesland gesetzlich den Auftrag erhalten, die in Deutschland bzw. ihrem jeweiligen Bundesland oder Landesteil (z.B. Westfalen) erscheinende Literatur zu sammeln. Dieses Pflichtexemplarrecht verpflichtet die Verlage unaufgefordert ein oder zwei Exemplare jedes bei ihnen erscheinenden Titels an die zuständige Bibliothek zu schicken. Oft sind auch Veröffentlichungen enthalten, die sich auf das jeweilige Land oder die Region beziehen, aber im Ausland erschienen sind. In der Regel werden möglichst alle Literaturgattungen und Medienarten erfasst.
- Deutsche Nationalbibliothek (DNB)
Die DNB sammelt Werke, die
- in Deutschland veröffentlicht wurden (Pflichtexemplar),
- im Ausland in deutscher Sprache veröffentlicht wurden,
- aus dem Deutschen in andere Sprachen übersetzt wurden und im Ausland erschienen sind,
- im Ausland erschienen sind und Deutschland zum Thema haben (Germanica),
- während des Nationalsozialismus von deutschen Autoren im Exil verfasst wurden.
- The European Library
Dabei handelt es sich um eine Kooperation von Nationalbibliotheken in ganz Europa.
- Wikipedia: Liste der Nationalbibliotheken
Liste mit Nationalbibliotheken in Europa und weltweit.
- Landesbibliothek für Westfalen
Die ULB Münster ist zugleich Landesbibliothek für den Landesteil Westfalen innerhalb Nordrhein-Westfalens. Sie erhält, archiviert und erschließt sämtliche in Westfalen erscheinende Literatur.
- Die nordrhein-westfälischen Landesbibliotheken
Die Universitäts- und Landesbibliotheken in Münster, Bonn und Düsseldorf bilden zusammen die Landesbibliothek Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam geben Sie die nordrhein-westfälische Bibliographie heraus.
- Wikipedia: Landesbibliotheken
Liste mit Landesbibliotheken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
National- und Regionalbibliotheken geben meistens eine landeskundliche Bibliographie heraus.