Auf dem Weg zum Westfälische Frieden
Friedens-Schlusz, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst., So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur-Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti im Jahr 1648 auffgericht vnd verglichen: vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden &c.; Auß dem wahren Original ... ins Teutsche versetzt; Mit der Röm. Käys. Mayst. Special-Gnad vnd Freyheit; Auch Churfürstl. Mäyntzischer Concession nicht nachzudrucken. – Franckfurt: Mäyntz 1648.
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Mit dem Hamburger Präliminarvertrag von 1641 einigen sich schwedischen und französischen Vertreter mit dem deutschen Kaiser auf die künftigen Tagungsorte, in denen die Friedensverhandlungen zur Beendigung des seit über 20 Jahren andauernden Kriegs geführt werden sollten. Als Verhandlungsorte einigte man sich auf Münster und Osnabrück. Mit der örtlichen Trennung wollte man konfessionellen Streitigkeiten entgegenwirken. Während in Münster unter anderem die Franzosen mit den Vertretern des deutschen Kaisers verhandelten, sollte mit den Schweden in Osnabrück eine Einigung herbeigeführt werden. Neben den konfessionellen Problemen führten Streitigkeiten um das Zeremoniell der verschiedenen Königshäuer immer wieder zu neuen Problemen, sodass die Verhandlungen mehrfach verschoben werden mussten. Auch der deutsche Kaiser versuchte aus taktischen Gründen die Verhandlungen hinauszuzögern, wodurch viel Zeit verging.