Urheberrecht & Verlagsvertrag
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum (Texte, Software, Musik, Kunst, Filme usw.) und dient zur Anerkennung und Bezahlung des Urhebers. Im Gegensatz zu gewerblichen Schutzrechten gilt der Rechtsschutz des Urheberrechts vom Beginn der Entstehung und benötigt keine zusätzliche Anmeldung. Erst 70 Jahre nach dem Tod aller Urheber erlischt der Schutz. Auch die Verwertungsrechte (u.a. Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) werden im Urheberrecht geregelt.
Auch Open Access Publikationen sind urheberrechtlich geschützt. Zusätzlich können Sie Nutzungsrechte für Ihre Open-Access-Publikation definieren, wenn die Publikation keinen anderen Nutzungsrechten z.B. im Verlagsvertrag festgelegt (siehe unten) unterliegt.