Elektronischer Semesterapparat – die neuen Möglichkeiten
Ab dem 1. März 2018 tritt das neue UrhWissG in Kraft, das unter anderem auch die Bereitstellung von Materialien für den Elektronischen Semesterapparat regelt.
Was ist jetzt möglich?
- Es ist keine Prüfung erforderlich, ob es ein elektronisches Lizenzangebot eines Verlages für das Werk gibt.
- 15 % eines Werkes können bereitgestellt werden.
- Schulbücher können für die Lehrerausbildung zu 15 % des Gesamtumfangs in ESA-Kursen zugänglich gemacht werden.
- Im Buchhandel vergriffene Werke können ohne Begrenzung des Umfangs eingestellt werden.
- Wie bisher können wissenschaftliche Artikel aus Fachzeitschriften den Studierenden zugänglich gemacht werden.
- Abbildungen (auch Fotografien) können ebenfalls eingestellt werden,
- sowie sonstige Werke geringen Umfangs:
- Druckwerke: unter 25 Seiten (z.B. Gedichte und Liedtexte)
- Noten: unter 6 Seiten
- Filme: unter 5 Min
- Musik: unter 5 Min
Was leider nicht mehr geht:
- Beiträge aus Zeitungen und
- Beiträge aus sogenannten Publikumszeitschriften (das sind solche, die überwiegend Inhalte veröffentlichen, die nicht im Kontext des (überwiegend öffentlich finanzierten) Bildungs- und Wissenschaftsbetriebs entstehen) dürfen nicht mehr eingestellt werden!
Bei Bedarf an solchen Beiträgen kann vielleicht unser Angebot an lizenzierten Zeitungen und Publikumszeitschriften (z.B. über wiso) weiterhelfen. Sie können die Beiträge zwar nicht direkt einstellen, aber Verlinkungen in Ihren Kursräumen hinterlegen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Bereitstellung der benötigten Literatur innerhalb Ihres Learnweb-Kurses.
Wenn Sie Fragen haben: esa.ulb@uni-muenster.de oder +49 (0)251 83-25569