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Open-Access-Woche 2023: Worauf sollten Sie beim Open-Access-Publizieren achten?

Sie möcht­en Ihre näch­sten Veröf­fentlichun­gen „Open Access machen“?
Aus unser­er langjähri­gen Erfahrung aus der Beratung rund um alle Aspek­te des Pub­lizierens haben wir Ihnen einige Tipps zusam­mengestellt.

Informieren Sie sich zum Thema Open Access und halten Sie sich auf dem Laufenden.

Finden Sie heraus, wen Sie vor Ort fragen können.

Wählen Sie die Zeitschrift oder den Verlag bewusst aus.

Sind Ihnen Impact Fac­tor oder „Ver­lags-Renom­mee“ wichtig?

  • Warum? – Es gibt Gründe; man sollte sie sich nur bewusst machen.
  • Bietet die Wun­sch-Zeitschrift bzw. der Wun­sch-Ver­lag Open-Access-Optio­nen?

Ist Ihnen die „the­ma­tis­che Pas­sung“ wichtig?

  • Browsen Sie im DOAJ in den nach Fäch­ern gefilterten Zeitschriften.
  • Nutzen Sie Empfehlungs­di­en­ste wie B!SON oder oa.finder.

Ist Ihnen die Erfül­lung von Förder­er-Vor­gaben wichtig?

Sind Ihnen die Leis­tun­gen und Kosten des Ver­lags wichtig?

  • Welche Art von Review wen­det eine Zeitschrift an: Edi­to­r­i­al Review, Peer Review, Open Review? Und wie lange dauert das Ver­fahren?
  • Für Buch-Pub­lika­tio­nen gibt es Kri­te­rienkat­a­loge wie z. B.

Wo haben Ihre Kolleg*innen gute oder schlechte Erfahrun­gen gemacht?

Autorenverträge lesen und verstehen

  • Fra­gen Sie beim Ver­lag solange nach, bis Sie alle Para­graphen ver­standen haben!
  • Gegebe­nen­falls kön­nen Ihnen die Ansprech­per­so­n­en in Ihrer Hochschul­bib­lio­thek bei Fra­gen weit­er­helfen.
  • Sprechen Sie mit Kolleg*innen darüber.
  • Beste­hen Sie auf open-access-kon­for­men Lizen­zen, z. B. CC-Lizen­zen. (Vor­sicht bei der CC-NC-Kom­po­nente!)
  • Klären Sie beson­dere rechtliche Aspek­te – z. B. kunst­wissenschaftliche Abbil­dun­gen oder Screen­shots von Fil­mauss­chnit­ten – vor der Ver­trag­sun­terze­ich­nung.
  • Der Ver­trags­gen­er­a­tor, der vom Pro­jekt AuROA entwick­elt wurde, kann Ihnen Anre­gun­gen liefern: Sie kön­nen sich, durch Fra­gen geleit­et, einen Ver­trag für eine Open-Access-(Buch-)Veröffentlichung mit rel­e­van­ten und optionalen Ele­menten zusam­men­stellen lassen. Damit erhal­ten Sie ein rechtssicheres Doku­ment und eine Grund­lage für die Zusam­me­nar­beit mit Ver­la­gen.

Wenn Gold nicht geht: geht Grün?

  • Wenn die Erstveröf­fentlichung Ihrer Pub­lika­tion nur im Closed Access geht, erkundi­gen Sie sich beim Ver­lag, ob eine „grüne“ Zweitveröf­fentlichung im Open Access möglich ist.
  • Das deutsche Urhe­ber­recht bein­hal­tet ein Zweitveröf­fentlichungsrecht.
  • Die Daten­bank Sher­pa Romeo sam­melt Infor­ma­tio­nen zu Regelun­gen für Zeitschriften.
  • Als Veröf­fentlichung­sort kön­nte das Repos­i­to­ry Ihrer Hochschule dienen (für die Uni Mün­ster: mia­mi). Wo vorhan­den kann auch ein fach­lich­er Doku­mentenserv­er eine gute Wahl sein (z. B. SSOAR für die Sozial­wis­senschaften), alter­na­tiv kön­nten Sie ein all­ge­meines Repos­i­to­ry wie Zen­o­do nutzen.

Sorgen Sie für eine „saubere Verbuchung“ Ihrer Publikationen.

Denken Sie nicht nur an „normale“ Veröffentlichungen.

  • Sie haben doch bes­timmt auch Vor­trags­folien?
  • Oder Forschungs­dat­en?
  • Oder selb­st entwick­elte Soft­ware?
  • Oder Blog­posts oder Pod­cast-Fol­gen oder …?
  • Auch solche Medi­en- und Pub­lika­tion­stypen kann man z. B. auf mia­mi kosten­los, frei zugänglich, langzeit­gesichert und mit dauer­haft gültiger Adresse veröf­fentlichen!

Dieser Beitrag basiert auf dem Vor­trag „Ihr Artikel oder Buch in Gold oder Grün: Tipps für das Open-Access-Pub­lizieren (nicht nur) in den Geis­teswis­senschaften“

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