Patente & Normen
- Sie suchen ein bestimmtes Patent?
- Sie wollen selbst ein Patent anmelden?
- Sie möchten sich zum Thema Schutzrechte informieren?
- Sie suchen eine bestimmte Norm?
Auch wenn Patente und Normen hier zusammen genannt werden, handelt es sich um zwei verschiedene Dinge. Patente gehören zu den Schutzrechten, für die in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verantwortlich ist. Normen werden vom Deutschen Institut für Normung (DIN) festgelegt. Patente und Normen spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft und Technik.
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Schutzrechte
Schutzrechte verleihen Ihren Produkten oder Erfindungen einen juristischen Schutz. Wenn Sie eines der unten genannten Schutzrechte besitzen, dürfen Dritte Ihre Erfindungen oder Produkte nicht ohne Ihre Erlaubnis kopieren. Auch Marken und Designs können auf diese Weise geschützt werden. Bei einer Anmeldung ist die Neuartigkeit und Eigenartigkeit ausschlaggebend.
Die folgenden Schutzrechte werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (Bundesbehörde) geprüft und eingetragen.
Patente | Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel zu Patenten. |
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Gebrauchsmuster |
Gebrauchsmuster sind einfacher, schneller und preiswerter anzumelden als Patente. Das liegt daran, dass es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt. Der Schutz für Gebrauchsmuster gilt 10 Jahre, solange kein Dritter einen Löschungsantrag stellt. Für ein Gebrauchsmuster gelten die gleichen Rechte wie für ein Patent. Da ein Patentantrag durchschnittlich 3 Jahre bis zur Erteilung des Patentes benötigt, ist das Gebrauchsmuster gut für die Übergangszeit geeignet.
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Marken | Marken kennzeichnen Produkte, Sortimente oder Unternehmen. Vielen Kunden dient eine Marke als Zeichen von Qualität. Es gibt Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, Farbmarken, Hörmarken, Geruchsmarken, Slogans und dreidimensionale Markenformen. Auch Kombinationen sind möglich. Bei der Anmeldung müssen alle Waren und Dienstleistungen verzeichnet werden, die mit der Marke geschützt werden sollen. Der Schutz gilt für 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
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Designs | Auch Designs können geschützt werden. Dabei geht es um die Form und Farbgebung von Gegenständen. Der Schutz gilt bis zu 25 Jahre. Genau wie bei den Gebrauchsmustern handelt es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht. Recherchieren Sie, ob es das Design bereits gibt.
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Lassen Sie sich im Zweifelsfall beim Kundenservice des Deutschen Patent- und Markenamt beraten. Daneben beraten Sie auch die Patentinformationszentren.
Ein beim DPMA eingetragenes Schutzrecht gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland. Sie können jedoch auch Schutzrechte in anderen Ländern beantragen. Jedes Land hat ein eigenes Patent- und Markenamt. Es gibt auch internationale Patent- und Markenämter:
- European Union Intellectual Property Office (EUIPO)
Amt der Europäischen Union, das für den Schutz von Marken und Designs in allen EU- Ländern zuständig ist. - World Intellectual Property Organization (WIPO)
Organisation der UN für den weltweiten Schutz von Patenten, Marken und Designs.