Patente
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Ein Patent wird für Erfindungen vergeben. Es wird zwischen zwei Arten von Patenten unterschieden:
Die Voraussetzungen für ein Patent sind:
Ein Patent bietet Wettbewerbsvorteile, da ein Produkt oder Verfahren nicht von Dritten nachgeahmt werden darf. Der Inhaber eines Patentes besitzt ein Monopol auf das jeweilige Produkt oder Verfahren. Vor der Anmeldung prüft das Patentamt sorgfältig, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden. Die Erfindung darf nicht vor der Anmeldung veröffentlicht worden sein. Ein Patent gilt für maximal 20 Jahre.
In Deutschland werden Patente vom Deutschen Patent- und Markenamt vergeben:
Die Patente des DPMA sind nur in Deutschland gültig. Die Beantragung eines Patentes im Ausland ist jedoch möglich. Jedes Land hat sein eigenes Patentamt. Bei der Prüfung des Patentantrages wird jedoch der Stand der Technik weltweit geprüft.
Neben nationalen Patentämtern gibt es auch internationale Patentämter:
Die rechtlichen Grundlagen für Deutschland sind im Patentgesetz und im Arbeitnehmererfindungsgesetz festgeschrieben:
Bevor Sie ein Patent beantragen, sollten Sie selbst überprüfen, ob es bereits ein ähnliches Patent gibt. So sparen Sie ggf. Kosten, wenn das Patent zurückgewiesen würde. Für Patente gibt es die folgenden Datenbanken zur Recherche:
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie ein Patent anmelden wollen oder Fragen zur Recherche nach Patenten haben.
Für Hochschulen und ihre Beschäftigten kann der Patentschutz eine wichtige Einnahmequelle bedeuten. Wenn Erfindungen an Hochschulinstituten getätigt wurden, stehen die Einnahmen zwar grundsätzlich der Hochschule zu, doch der Beschäftige erhält 30%.
An den folgenden Stellen können Sie sich ebenfalls beraten lassen: