Was sind Patente?

Ein Patent wird für Erfindungen vergeben. Es wird zwischen zwei Arten von Patenten unterschieden:

  • Erzeugnispatente
  • Verfahrenspatente

Die Voraussetzungen für ein Patent sind:

  • Neuheit
  • Erfinderische Tätigkeit
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Ein Patent bietet Wettbewerbsvorteile, da ein Produkt oder Verfahren nicht von Dritten nachgeahmt werden darf. Der Inhaber eines Patentes besitzt ein Monopol auf das jeweilige Produkt oder Verfahren. Vor der Anmeldung prüft das Patentamt sorgfältig, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden. Die Erfindung darf nicht vor der Anmeldung veröffentlicht worden sein. Ein Patent gilt für maximal 20 Jahre.

In Deutschland werden Patente vom Deutschen Patent- und Markenamt vergeben:

Die Patente des DPMA sind nur in Deutschland gültig. Die Beantragung eines Patentes im Ausland ist jedoch möglich. Jedes Land hat sein eigenes Patentamt. Bei der Prüfung des Patentantrages wird jedoch der Stand der Technik weltweit geprüft.

Neben nationalen Patentämtern gibt es auch internationale Patentämter:

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für Deutschland sind im Patentgesetz und im Arbeitnehmererfindungsgesetz festgeschrieben:

  • Patentgesetz (PatG)
    Das Patentgesetz und andere wichtige Gesetztestexte werden vom Bundesministerium der Justiz in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH online zur Verfügung gestellt.
  • Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG)
    Regelungen zu Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten finden Sie im dritten Abschnitt.
  • Bundespatentgericht
    Dieses Gericht gehört zu den größten Bundesgerichten Deutschlands. Das Bundespatentgericht kümmert sich um alle rechtlichen Fragen zum Thema Patente.

Recherche

Bevor Sie ein Patent beantragen, sollten Sie selbst überprüfen, ob es bereits ein ähnliches Patent gibt. So sparen Sie ggf. Kosten, wenn das Patent zurückgewiesen würde. Für Patente gibt es die folgenden Datenbanken zur Recherche:

  • DEPATISnet
    Das Patentinformationssystem des Deutschen Patent- und Markenamtes bietet lizenzfreien Volltext-Zugriff auf sämtliche deutsche Patentschriften seit 1877. Darüber hinaus sind im Einvernehmen mit den Patentämtern vieler anderer Staaten auch deren Dokumente abrufbar. Neben der Recherche in den bibliographischen Daten der Patentschriften kann auch im Volltext mit deutschsprachigen Begriffen gesucht werden.
  • DPMAregister
    Amtliches elektronisches Register des Deutschen Patent- und Markenamtes, in dem die Rechts- und Verfahrensstände verzeichnet werden.
  • Espacenet
    Patentdatenbank des Europäischen Patentamtes mit lizenzfreien Zugriff auf ca. 90 Mio. Patentdokumente weltweit. Die Recherche erfolgt in den bibliographischen Daten der Patentschriften mit englischsprachigen Begriffen.
  • DBIS: Patente
    Liste im Datenbank-Infosystem der ULB Münster mit Datenbanken, in denen man auch nach Patenten suchen kann.

Beratung

Lassen Sie sich beraten, wenn Sie ein Patent anmelden wollen oder Fragen zur Recherche nach Patenten haben.

Für Hochschulen und ihre Beschäftigten kann der Patentschutz eine wichtige Einnahmequelle bedeuten. Wenn Erfindungen an Hochschulinstituten getätigt wurden, stehen die Einnahmen zwar grundsätzlich der Hochschule zu, doch der Beschäftige erhält 30%.

An den folgenden Stellen können Sie sich ebenfalls beraten lassen: